AGB (CH)

AGB Verkaufs- und Lieferbedingungen Industriecenter by Brüggli, Hofstrasse 5, CH-8590 Romanshorn

1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, sofern sie in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Brüggli ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind, auch wenn sie später im Verlaufe der Verhandlungen zugestellt worden sind.

1.2 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2 Offerten und Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Brüggli nach Eingang einer Bestellung deren An­nahme schriftlich bestätigt hat.

2.2 Offerten, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich.

3 Umfang der Lieferung

3.1 Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist die Auftragsbestätigung massge­bend.
Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich berechnet.

3.2 Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung können durch Brüggli vorgenommen werden, sofern diese eine Verbesserung bewirken.

4 Vorschriften im Bestimmungsland

Der Besteller hat Brüggli spätestens mit der Bestellung auf die gesetzlichen, behördli­chen und anderen Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, sowie den Betrieb be­ziehen.

5 Preise

5.1 Die Preise von Brüggli verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wird, netto, ab Werk, in Schweizerfranken, ohne Transport, Versicherung und Mehrwertsteuer.

5.2 Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die der Kalkulation zugrunde liegenden Kosten, so ist Brüggli bis zur endgültigen Erledigung des ihm erteilten Auftrags berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise entsprechend zu berichtigen.

6 Zahlungsbedingungen

6.1 Die Zahlungsfrist beträgt für den Abnehmer in der Schweiz 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Für Lieferungen in andere Länder gegen Vorauszahlung, sofern keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen werden.

6.2 Die Zahlungen sind vom Besteller ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zu leisten. Anderslautende Zahlungsbedingungen wer­den speziell vereinbart.

6.3 Bei Zahlungsverzug behält sich Brüggli die sofortige Einstellung von geplanten Lieferun­gen vor und ist berechtigt, einen Verzugszins von 6 % p.a. zu berechnen.

6.4 Bestellungen mit Schweizer Lieferadresse können nur in Schweizer Franken fakturiert werden.

7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Brüggli behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, die zum Schutz des Eigentums von Brüggli erforderlichen Massnahmen zu treffen.

7.2 Brüggli ist berechtigt, unter Mitwirkung des Bestellers den Eigentumsvorbehalt im ent­spre­chenden Register eintragen zu lassen.

8 Lieferfrist

8.1 Die Lieferfrist beginnt mit der Annahme der Bestellung durch Brüggli und nach voll­ständiger Bereinigung der technischen Belange.

8.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:

wenn die Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, Brüggli nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn diese durch den Besteller nachträglich abgeändert wer­den;
wenn Bestellfristen und Zahlungsfristen nicht eingehalten werden;
wenn Hindernisse auftreten, die Brüggli trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob diese bei Brüggli, beim Besteller oder einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind Vorkommnisse höherer Gewalt, beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der benötigten Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabri­kate, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse.

9 Lieferverzug

9.1 Der Besteller ist berechtigt, für verspätete Lieferungen eine Verzugsentschädigung geltend zu machen, soweit eine Verspätung nachweislich durch den Lieferanten verschuldet wurde und der Besteller einen Schaden als Folge dieser Verspätung belegen kann. Wird dem Besteller durch Ersatzlieferung ausgeholfen, so fällt der Anspruch auf eine Verzugs­entschädigung dahin.

9.2 Die Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche der Verspätung höchstens ½ %, insge­samt aber nicht mehr als 5 %, berechnet auf den Vertragspreis des verspäteten Teils der Liefe­rung. Die ersten zwei Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine Verzugsent­schädigung.

9.3 Wegen Verspätung der Lieferungen oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprü­che ausser den in Artikel 9.1 und 9.2 ausdrücklich genannten.

10 Lieferung, Transport und Versicherung

10.1 Die Produkte werden vom Lieferanten sorgfältig verpackt. Die Verpackung ist im Verkaufspreis enthalten.

10.2 Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind dem Lieferanten rechtzeitig bekanntzugeben. Der Transport erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Rechnung des Bestellers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer und an Brüggli zu richten.

10.3 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie vom Brüggli abzuschliessen ist, geht sie auf Rechnung des Bestellers.

11 Prüfung und Abnahme der Lieferung

Der Besteller hat die Lieferung innert angemessener Frist nach Erhalt zu prüfen und Brüggli allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.

12 Gewährleistung und Haftung

12.1 Der Lieferant gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind.

12.2 Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung respektive Gebrauchs­anweisung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ab­lauf der Gewährleistungsfrist.

12.3 Sollten die Produkte während der Gewährleistungszeit von zwei Jahren ab Lieferung respektive Gebrauch Fehler aufweisen, so wird im Ermessen von Brüggli Ersatz geleistet oder der Fehler in den Räumen von Brüggli behoben. Die Rücktransportkosten und die Weiterleitungskosten gehen zu Lasten des Bestellers.

12.4 Wird ein Fehler im Sinne von Artikel 12.3 nicht innerhalb angemessener Frist durch Ersatzliefe­rung oder Eliminierung des Fehlers durch Brüggli behoben, so kann der Besteller Herab­setzung des Erwerbspreises verlangen.

12.5 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemässe Änderun­gen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und Brüggli Ge­legenheit gibt, den Mangel zu beheben.

12.6 Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Ausführung oder anderer Gründe entstanden sind, welche Brüggli nicht zu vertreten hat.

12.7 Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Artikel 12.3 und 12.4 ausdrücklich genannten.

12.8 Der Ersatz jeglichen weiteren Schadens über das vorstehend Zugesagte hinaus ist ausgeschlossen.

12.9 Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestel­lers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen ab­schliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhe­bung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit zwingende produktehaftpflicht­rechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.

13 Rückgaberecht

Der Kunde hat das Recht innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen, den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und die Ware zurückzugeben. Die gelieferte Ware ist unbeschädigt, funktionsfähig und vollständig zu retournieren. Das Rückgaberecht beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden. Vom Rückgaberecht generell ausgeschlossen sind die auf Kundenwunsch speziell bestellten, angefertigten und/oder angepassten Produkte. In Sonderfällen behält sich die Leggero by Brüggli das Recht vor, die Arbeitskosten für eine Wiederherstellung des Originalzustandes eines Produktes zu verrechnen. Hat der Kunde die Ware fristgerecht und ordnungsgemäss retourniert, erhält er von Leggero By Brüggli eine Gutschrift (Rückerstattung) oder auf Wunsch eine Ersatzlieferung. Bei einer Rücknahme können die Abholkosten in Rechnung gestellt werden.

14 Anwendbares Recht

Anwendbares Recht: Der Einzelvertrag, die vorliegenden AGB und das einschlägige Schweizerische Recht.

15 Gerichtsstand ist Romanshorn TG, Schweiz.
Die relevante Sprache ist deutsch.

Derniers articles consultés